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   BFH, 17.10.1973 - VI R 211/70   

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BFH, 17.10.1973 - VI R 211/70 (https://dejure.org/1973,498)
BFH, Entscheidung vom 17.10.1973 - VI R 211/70 (https://dejure.org/1973,498)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 1973 - VI R 211/70 (https://dejure.org/1973,498)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 111, 299
  • NJW 1974, 1728
  • DB 1974, 705
  • BStBl II 1974, 318
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.08.1970 - VI R 70/69

    Beseitigung von Schäden - Arbeitnehmer - Geltendmachung von Aufwendungen - Unfall

    Auszug aus BFH, 17.10.1973 - VI R 211/70
    gesteuert hat (BFH-Urteil vom 14. August 1970 VI R 70/69, BFHE 100, 44, BStBl II 1970, 765).

    Wie der Senat in seinem Urteil VI R 70/69 ausgeführt hat, wird der Zusammenhang der Fahrt mit dem Dienstverhältnis immer dann schwerer festzustellen sein, wenn nicht der Arbeitnehmer selbst, sondern ein Angehöriger den Wagen gesteuert hat.

  • BFH, 10.04.1970 - VI R 250/68

    Aufwendungen für Mittagsheimfahrten - Körperbehinderter - Werbungskosten -

    Auszug aus BFH, 17.10.1973 - VI R 211/70
    Insoweit kann keine andere Entscheidung getroffen werden, als bei einem Unfall, der sich anläßlich einer Mittagsheimfahrt ereignet (BFH-Urteil vom 10. April 1970 VI R 250/68, BFHE 99, 359, BStBl II 1970, 680), für die Fahrtkosten grundsätzlich steuerlich nicht berücksichtigt werden können (BFH-Urteil vom 28. Januar 1966 VI 66/65, BFHE 85, 224, BStBl III 1966, 291).
  • BFH, 17.12.1971 - VI R 328/70

    Unterbrechung der Arbeitszeit - Fahrt zur Arbeitsstätte - Kilometerpauschale -

    Auszug aus BFH, 17.10.1973 - VI R 211/70
    Parkplatzschwierigkeiten und das behauptete Bandscheibenleiden der Klägerin ergeben keinen atypischen Sachverhalt, wie er in dem vom Senat entschiedenen Fall einer Chorsängerin vorlag, deren Arbeitszeit täglich in der Regel durch eine vierstündige Pause unterbrochen war und der daher die Kilometerpauschale zweifach zuerkannt wurde (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1971 VI R 328/70, BFHE 104, 209, BStBl II 1972, 260).
  • BFH, 22.11.1968 - VI R 182/67

    Maßgeblicher Veranlagungszeitraum für die Absetzung einer Geltendmachung

    Auszug aus BFH, 17.10.1973 - VI R 211/70
    eines Arbeitnehmers, die auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstanden sind, Werbungskosten sein können (BFH-Urteil vom 22. November 1968 VI R 182/67, BFHE 94, 325, BStBl II 1969, 160).
  • BFH, 30.05.1967 - VI R 308/66

    Bestimmung eines Pauschbetrages für Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

    Auszug aus BFH, 17.10.1973 - VI R 211/70
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 30. Mai 1967 VI R 308/66 (BFHE 89, 189, BStBl III 1967, 571) entschieden, daß es bei der Anwendung des § 20 Abs. 2 Nr. 2 LStDV, der dem § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG entspricht, wegen der zwischen Eheleuten bestehenden Wirtschaftsgemeinschaft nicht darauf ankommt, ob der für die Fahrten zur und von der Arbeitsstätte benutzte Pkw der Ehefrau, dem Ehemann oder beiden gehört.
  • BFH, 28.01.1966 - VI 66/65

    Kraftfahrzeug als Arbeitsmittel - Ein um 100% in seiner Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 17.10.1973 - VI R 211/70
    Insoweit kann keine andere Entscheidung getroffen werden, als bei einem Unfall, der sich anläßlich einer Mittagsheimfahrt ereignet (BFH-Urteil vom 10. April 1970 VI R 250/68, BFHE 99, 359, BStBl II 1970, 680), für die Fahrtkosten grundsätzlich steuerlich nicht berücksichtigt werden können (BFH-Urteil vom 28. Januar 1966 VI 66/65, BFHE 85, 224, BStBl III 1966, 291).
  • BFH, 11.02.1993 - VI R 82/92

    Kosten eines Unfalls auf der Abholfahrt (Leerfahrt) zur Arbeitsstätte sind - bis

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt und führte aus: Die vom FA vertretene Ansicht entspreche derjenigen, die der Bundesfinanzhof (BFH) ursprünglich in dem Urteil vom 17. Oktober 1973 VI R 211/70 (BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318) vertreten habe.

    Die wegen einer Divergenz zu dem Urteil in BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318 vom FG zugelassene Revision begründet das FA mit dieser Divergenz.

    Für den Fall, daß ein Unfallschaden nicht auf der Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte oder zurück, sondern auf einer damit korrespondierenden Leer- oder Abholfahrt des Ehepartners eintritt, hat der Senat mit Urteil in BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318 entschieden, daß die Abholfahrt nicht beruflich veranlaßt und mithin der Unfallschaden nicht als Werbungskosten abziehbar sei.

    Wenn auch die in dem Urteil in BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318 angeführte Begründung für die private Veranlassung der Abholfahrt nicht aufrechterhalten werden kann, ist gleichwohl davon auszugehen, daß die Gründe, aus denen sich ein Arbeitnehmer bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) mit dem PKW abholen oder hinbringen läßt, in aller Regel der Privatsphäre zuzurechnen sind.

    Soweit der Senat im Anschluß an das Urteil in BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318 Abholfahrten oder Leerfahrten als beruflich veranlaßt angesehen hat, betraf dies außergewöhnlich gelagerte Sachverhalte, deren Besonderheiten es ausnahmsweise gerechtfertigt haben, die Abhol- oder Leerfahrten der beruflichen Sphäre zuzuordnen.

  • BFH, 22.11.1996 - VI R 77/95

    Vorlagebeschluß an den Großen Senat zur AfA-Befugnis für das häusliche

    Er habe darauf hingewiesen, daß es wegen der zwischen Eheleuten bestehenden Wirtschaftsgemeinschaft nicht darauf ankomme, ob der für die Fahrten zur Arbeit benutzte PKW der Ehefrau, dem Ehemann oder beiden gehöre (Urteil vom 17. Oktober 1973 VI R 211/70, BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318).
  • BFH, 26.07.1978 - VI R 16/76

    Bei Nutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs nur zu einer Hinfahrt oder nur zu einer

    Ehegatten können zwar - unabhängig davon, in wessen Eigentum das Kraftfahrzeug steht (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1973 VI R 211/70, BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318) - jeweils die Pauschbeträge des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG absetzen.

    Der erforderliche ursächliche Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist in Fällen, in denen der Arbeitnehmer von einem Angehörigen von der Wohnung zur Arbeitsstätte oder von dort nach Hause gebracht wird, grundsätzlich nur für die Fahrt gegeben, bei der der Arbeitnehmer selbst mitfährt (BFH-Urteil VI R 211/70).

  • BFH, 11.07.1980 - VI R 55/79

    Ehegatte - PKW - Berufstätigkeit des Ehemannes - Abholfahrt - Unfallkosten -

    Das FA stütze seine gegenteilige Auffassung zu Unrecht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Oktober 1973 VI R 211/70 (BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318).

    Ist die Fahrt selbst privat veranlaßt, sind die Unfallkosten dem privaten Lebensführungsbereich zuzuordnen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318).

  • BFH, 23.10.1981 - VI R 24/79

    Ehegatte - Abholfahrt - Leerfahrt - Werbungskosten - Änderung eines Bescheides -

    Das FA beruft sich zu Unrecht auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Oktober 1973 VI R 211/70 (BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318) und vom 26. Juli 1978 VI R 16/76 (BFHE 125, 561, BStBl II 1978, 661).

    Allein aus dieser Einschränkung im Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG folgt die Nichtberücksichtigung des als Leerfahrt bezeichneten Teils einer Abholfahrt, wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318 zum Ausdruck gebracht hat.

  • FG Sachsen, 04.05.2007 - 1 K 1676/05

    Höhe des verbleibenden Ausbildungsfreibetrages für ein Kind nach Berücksichtigung

    Lediglich die Kosten für Leerfahrten, also für Fahrten, bei denen ein Dritter ohne den Arbeitnehmer an Bord von einer Bringfahrt zurück bzw. zu einer Abholfahrt hin fährt, sind vom Abzug ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1973 VI R 211/70, BStBl II 1974, 318; FG München, Urteil vom 5. September 2006 6 K 3644/04, zitiert nach [...]; FG Mecklenburg-Vorpommern, a.a.O.).
  • BFH, 26.06.1987 - VI R 124/83

    Abzugsfähigkeit von Kosten eines Unfalls bei einer Leerfahrt, die im Zusammenhang

    Entsprechend den Ausführungen des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 17. Oktober 1973 VI R 211/70 (BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318), die er im Urteil vom 11. Juli 1980 VI R 55/79 (BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655) bestätigt habe, teilten die Unfallkosten das rechtliche Schicksal der Fahrtkosten.
  • BFH, 03.08.1984 - VI R 8/81

    Unfallschaden auf Abholfahrt wegen Überstunden des Arbeitnehmer-Ehegatten

    Wird ein Ehegatte von dem anderen Ehegatten, der nicht selbst Arbeitnehmer ist, täglich mit dem eigenen PKW zur Arbeitsstätte gebracht und wieder abgeholt, so sind in der Regel nur die erste Hinfahrt und die letzte Rückfahrt durch den Beruf des arbeitenden Ehegatten veranlaßt (BFH-Urteil vom 17. Oktober 1973 VI R 211/70, BFHE 111, 299, BStBl II 1974, 318).
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